Didaktische Hinweise
Für das zugrunde liegende
Datenmodell wurde eine m:n Beziehung zwischen Kunden und Videos gewählt und
nicht eine 1:n Beziehung. Damit werden keine Ausleihungen gelöscht. Dies entspricht der Abgabenordnung, die keine Löschmöglichkeiten für Umsätze erlaubt. Um das Datenmodell einfach zu halten wurde festgelegt, dass ein
Video nur eine Nummer hat, auch wenn mehrere Exemplare vorhanden
sind. Ohne diese Vereinfachung hätte das Datenmodell um eine Entität "Beschreibung" erweitert werden müssen. Nur mit diesen Annahmen ist das
Datenmodell redundanzfrei, d. h. frei von doppelter Datenhaltung. Das in den vorherigen Versionen noch enthaltene Attribut Videosystem wurde nicht in die Online-Version übernommen.
Über die Beziehung "Ausleihe" wird
das Verleihgeschäft realisiert. Bei Ausleihvorgängen erfolgt ein Eintrag nur
im Feld Ausleihdatum, das Rückgabedatum bleibt offen. Gibt eine Kundin oder
ein Kunde Videos zurück, wird in dem nun bereits vorhandenen Datensatz das
Rückgabedatum eingefügt. Eine Abfrage nach leeren Rückgabedatenfeldern
ermöglicht, eine Liste aller noch nicht zurückgegebenen Filme zu erstellen.
Schlüsselfelder sind: Kundennummer
für Kunden, Videonummer für Videos; bzw. Kundennummer, Videonummer und
Ausleihdatum für die Ausleihe als Kombinationsschlüssel). Aus heutiger Sicht wäre ein Attribut Ausleihnummer einfacher gewesen, aber wir wollten damals die Möglichkeit von Kombinationsschlüsseln zeigen.
Einige Aufgaben wurden bewusst sehr
offen gestellt, weil dies eher der Praxis entspricht. So wird z.B. bewusst
nicht vorgegeben, wie Berlin-Mitte definiert wird. Hier zeigt sich, dass für
das Lösen der Aufgaben im Bereich "Suchen" Strategien erdacht werden müssen
und weitere Informationen notwendig sind, z.B. Kenntnisse über
Postleitzahlen. Es ist daher ratsam ein Postleitzahlverzeichnis
bereitzustellen.
Beim Arbeitsbogen 5 sind die beiden letzten Aufgaben nicht oder nur sehr umständlich zu lösen. Das ist Absicht. Mit diesen Aufgaben sollen die Grenzen von Abfrageforumlaren (Query by Forms) aufgezeigt werden, um dann zu SQL-Abfragen überleiten zu können.
Bei Joins werden reine Kreuzprodukte (ohne where-Klausel) nicht angenommen, um den Datenbankserver nicht überzustrapazieren.
Die Zugangsberechtigungen wurden
nach der Aufgabe der Arbeitsplätze vergeben. Lediglich die Ausgabe darf
neben der Ausleihe bei der Relation Kunden noch suchend zugreifen. Wie z. T.
in der Praxis üblich, darf die Geschäftsleitung im Alltagsgeschäft nur
lesend zugreifen, weil vermutet wird, dass sie durch ungeübte Handhabung
Fehler machen könnte. Dafür steht aber nur der Leitung die mächtige
Datenbanksprache SQL
zur Verfügung.
Ausleihdaten dürfen aus steuerlichen
Gründen nicht gelöscht werden. Dadurch werden gleichzeitig
Manipulationsmöglichkeiten bei der Kassenabrechnung verhindert. Die
Ausleihdaten bilden auch die Basis für die Statistik, die eine wesentliche
Hilfestellung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen bietet,
insbesondere bei der Sortimentsgestaltung.
Die Fallstudie wurde an einem
kaufmännischen Oberstufenzentrum erarbeitet, deren Schülerinnen und Schüler
Rechtskunde-Unterricht haben, sich somit im Umgang mit Gesetzestexten
auskennen. Bei der Behandlung des Datenschutzes ist zu berücksichtigen, dass
an allgemein bildenden Schulen beim Handhaben von Gesetzestexten u. U.
Hilfestellung nötig ist.
Datenmaterial